AGB
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen die Grundlage
für alle Verträge über die Überlassung bzw. Nutzung von
Softwareprodukten, die mit SF-Software abgeschlossen werden, dar.
1. Gegenstand
SF-Software, im folgenden SF-Software genannt, gewährt dem Anwender
im Rahmen der folgenden Vertragsbestimmungen ein nicht
ausschließliches Recht zur Nutzung der in der Rechnung aufgeführten
Software.
2. Gewährleistung
2.1 Gewährleistungsanspruch ist nur gegeben wenn die Benutzung der
Software SF-RB unter den angegebenen Systemvoraussetzungen
(aktuelle
Fassung unter
http://www.sf-software.com/de/sfrb/systemanforderungen) erfolgt.
2.2 Mängel der gelieferten Software einschließlich der Dokumentation
und sonstigen Unterlagen werden von SF-Software innerhalb der
Gewährleistungsfrist von sechs Monaten ab Lieferung nach
entsprechender Mitteilung durch den Anwender behoben. Dies geschieht
nach Wahl von SF-Software durch kostenfreie Nachbesserung oder
Ersatzlieferung.
2.3 Solange SF-Software ihren Verpflichtungen zur Behebung der
Mängel nachkommt, hat der Anwender kein Recht, Herabsetzung der
Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, sofern
nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt.
2.4 Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst dann
auszugehen, wenn SF-Software hinreichende Gelegenheit zur
Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, ohne dass sich
der gewünschte Erfolg eingestellt hat, wenn die Nachbesserung oder
Ersatzlieferung unmöglich ist, wenn sie von SF-Software verweigert
oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich
der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus
sonstigen Gründen vorliegt.
2.5 Der Anwender ist verpflichtet, die gelieferte Software auf
offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne
weiteres auffallen, zu untersuchen. Offensichtliche Mängel,
besonders das Fehlen von Datenträgern sowie erhebliche, leicht
sichtbare Beschädigungen, sind bei SF-Software (innerhalb der
Gewährleistungsfrist) innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung
schriftlich zu rügen.
2.6 Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen (innerhalb der
Gewährleistungsfrist) innerhalb von zwei Wochen nach dem Erkennen
durch den Anwender gerügt werden.
2.7 Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die
Software in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
2.8 Standartsoftwareprodukte aus dem Hause SF-Software sind vom
Umtausch oder Rückgaberecht ausgeschlossen.
2.9 Der Anwender ist verpflichtet, Downgeloadete Daten zu Sichern
insbesondere bei Bestellungen von Software per Downloadlink, da
SF-Software veraltete Downloads nicht mehr zur Verfügung stellen
kann.
3. Haftung
3.1 Für Schäden wegen Rechtsmängeln und Fehlens zugesicherter
Eigenschaften haftet SF-Software beschränkt. Ferner übernimmt
SF-Software die Haftung für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz,
sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Im übrigen
haftet SF-Software nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, auch
ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, sofern nicht
eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des
Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
3.2 Weder SF-Software oder die Vertriebspartner von SF-Software sind
für Schäden aus entgangenem Gewinn, Verlust von geschäftlichen
Informationen oder Daten oder aus anderem finanziellen Verlust,
ersatzpflichtig, die aufgrund der Benutzung des SF-Software
Produktes oder der Unfähigkeit, das SF-Software-Produkt zu
verwenden, entstehen, selbst wenn SF-Software von der Möglichkeit
eines solchen Schadens unterrichtet wurde.
4. Mitwirkung des Anwenders
4.1 Der Anwender wird SF-Software unverzüglich und kostenlos mit
allen Informationen versorgen, die zur Erbringung von Leistungen
durch SF-Software erforderlich sind. Insbesondere sind SF-Software
alle notwendigen Testdaten, auch in Form von Datensicherungen, zur
Verfügung zu stellen.
4.2 Der Anwender trägt den Mehraufwand, der SF-Software dadurch
entsteht, dass Arbeiten infolge unrichtiger oder unberechtigter
Angaben des Anwenders durchgeführt bzw. wiederholt werden müssen.
4.3 Der Anwender ist selbst Verantwortlich, für sämtliche
Sicherungen (Downgeloadete Daten, u.s.w.). SF-Software ist nicht
Verpflichtet alte Versionen erneut zum Downloaden den Kunden zu
Verfügung zu stellen.
5. Sicherung gegen Missbrauch
5.1
Alle gegenwärtigen und künftigen urheberrechtlichen und/oder
gewerblichen Schutzrechte an der zur Nutzung überlassenen Software
und an daraus allen abgeleiteten Softwareprodukten, Programmteilen
oder in diesem Zusammenhang erstellten Unterlagen verbleiben bei
SF-Software.
5.2 Als Sicherung gegen Missbrauch und Raubkopien muss unsere
Software freigeschaltet werden. Dies kann per Internet oder
Telefonisch zu unseren Geschäftszeiten passieren. Die Anzahl der
Freischaltungen ohne erfolgte Deinstallation durch unsere
Mitarbeiter per Internet sind auf maximal 3 Freischaltungen (pro
Lizenz) innerhalb 6 Monaten begrenzt. Sonstige Freischaltungen
müssen per Telefon beantragt werden.
6. Weitergabe an Dritte
Der Anwender darf die Shareware-Version der Software kopieren und an
Dritte weitergeben. Dies hat kostenlos zu erfolgen. Bei regelmäßiger
Nutzung der Software erwartet SF-Software ein Nutzungsentgelt.
Software Produkte von SF-Software dürfen nicht ohne Schriftliche
Genehmigung von SF-Software,
weiterverkauft oder weitergegeben werden. Ein Verkauf über EBay ist
nicht gestattet. In jedem Fall behaltet sich SF-Software
Schadenersatzansprüche bzw. einen Lizenzentzug vor.
7. Eigentumsvorbehalt
SF-Software behält sich das Eigentum an gelieferten Sachen bis zur
vollständigen Zahlung des Kaufpreises und Erfüllung sämtlicher aus
der Geschäftsverbindung mit dem Anwender zustehender Forderungen
vor.
8. Support
Der Support-, Update- und Servicevertrag beinhaltet sämtliche
Supportleistungen innerhalb der Geschäftszeiten. Supportanfragen
außerhalb der Geschäftszeiten werden wie folgt Berechnet:
a.) für Kunden mit einem gültigen Support-, Update- und
Servicevertrag
Einmalige Supportgrundgebühr von € 48,- exklusive Vat.
pro angefangene 15 Minuten: € 25,- exklusive Vat.
b.) für Kunden ohne gültigen Support-, Update- und Servicevertrag
Einmalige Supportgrundgebühr von € 95,- exklusive Vat.
pro angefangene 15 Minuten: € 49,- exklusive Vat.
9. Bearbeitungsgebühren
Wir behalten uns vor Bearbeitungsgebühren wie folgt zu Verrechnen:
9.1 Bei Zahlungsverzug seitens den Kunden: € 15,- exklusive Vat.
9.2 Bei Nichtbekanntgabe von geänderten Adressen, Firmennamen, usw.:
€ 39,- exklusive Vat.
9.3 Bei Nichtbekanntgabe von geänderten USt-Ident-Nr. usw: € 39,-
exklusive Vat.
10. Gerichtsstand / Sonstiges
10.1 Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit es sich beim Anwender
um einen Vollkaufmann handelt, Cesky Krumlov. SF-Software ist auch
berechtigt, am Sitz des Anwenders Klage zu erheben.
10.2 Für sämtliche Rechtsbeziehungen und Verträge mit SF-Software
gilt das Recht der Tschechischen Republik. Bei Lieferungen ins
Ausland ist die Anwendung des UN-Kaufrechts ausgeschlossen.
10.3 Sollten einzelne Regelungen dieser Geschäftsbedingungen
rechtsunwirksam sein, berührt dies die Geltung der übrigen
Regelungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine
solche, die ihrem wirtschaftlichen Sinn am nächsten kommt.
10.4 Alle Bestellungen über unserer Webseite sind Verbindlich, und
können nicht zurückgezogen werden.
10.5 Bei allen Bestellungen (Internet, Formulare, Telefonisch, Mail)
gelten die aktuellen Preise, die auf der Webseite
www.sf-software.com veröffentlicht sind.
10.6 Werden Rechnungen bzw. Vorabrechnungen nach erhalt (per Mail,
Fax oder Post) nicht binnen 7 Tagen schriftlich Reklamiert so
erkennt der Kunde die Rechnung / Vorabrechnung an.
10.7 Bei Bestellungen von Downloadversionen, erhaltet der Kunde den
Downloadlink erst nach erhalt des Rechnungsbetrages (außer
Stammkunde).
